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ÉTICA DE LA RENUNCIA

AL PODER

 

LA INTERACCIÓN DE LA CONCIENCIA

EN EL MARCO DE LA SOLIDARIDAD CON LAS VÍCTIMAS

 

Secuela de mi disertación doctoral

en el contexto de nuestro México violento y convulso

 

2.6 FACTICIDAD UNIVERSALPRAGMÁTICA

Y VALIDEZ TEORÉTICO-DISCURSIVA

 

Im Rahmen der Diskurstheorie des Rechts und der Demokratie erklärt Habermas den empirischen Aspekt des interaktiven Verhältnisses von Theorie und Praxis mittels der Vermittlung zwischen postkonventioneller Geltung und konventioneller Faktizität, die auf politische Themen anwendbar sind. Damit die Theorie des kommunikativen Handelns und ihre Handlungsorientierung politisch wirksam werden, bringt Habermas seine Theorie in Zusammenhang mit den Herausforderungen der so genannten ›deliberativen‹ Politik und der interaktiven Kommunikationsvorgänge, an denen Staatsbürger(innen) interaktiv in Hinblick auf die demokratische Meinungs- und Willensbildung teilnehmen sollen.

 

Habermas’ Werke, in denen er diese interaktive Thematik vorbereitet hat, tragen die folgenden Titel: Strukturwandel der Öffentlichkeit, Technik und Wissenschaft als ›Ideologie‹, Theorie und Praxis u. a. In ihnen lassen sich die empirischen Verhältnisse von öffentlicher Meinung, demokratischer Willensbildung, ›deliberativer‹ Politik und Wissenschaft unsystematisch untersuchen.

 

Im Jahre 1978 stellte sich Habermas programmatische Fragen, auf die er damals aufgrund der beschränkten Entwicklung seiner Theorie nicht empirisch antworten konnte und hinsichtlich deren folgendes schreibt: «Wir haben bisher keine hinreichend präzisierten und überprüfbaren Hypothesen entwickelt, um diese Fragen empirisch beantworten zu können».[1] In Faktizität und Geltung (1992) kann man nicht nur systematische Antworten auf viele der Habermas’schen Fragen finden, sondern die Vermittlung zwischen Geltung und Faktizität gestattet uns darüber hinaus in besagtem Buch die Theorie mit der Praxis in Einklang zu bringen. Im Lichte seiner Handlungstheorie bringt Habermas die Geltung, deren diskurstheoretische Gründe einen Gegensatz zu den faktischen Strategien bilden, mit der universalpragmatischen Faktizität in Zusammenhang. In diesem Bereich gilt das Recht als Kreuzungspunkt zwischen praktischer und theoretischer Vernunft, denn im Vergleich zu ihm sind andere Ansätze entweder spekulativer oder instrumenteller. Z.B. ist die angewandte Ethik oft theoretischer als das Recht und die Technologie ziemlich instrumentell. Aus diesem Grund hält Habermas das Recht, dessen «sozialintegrative Kraft letztlich aus Quellen der gesellschaftlichen Solidarität» entspringt,[2] für die vereinbarende Kategorie zwecks der gesellschaftlichen Vermittlung zwischen diskursiver Geltung und strategischer Faktizität,[3] d.h. zwischen Begründung des Rechts und seiner Anwendung und zwischen den Zielen einer kommunikativen Politik und ihrer geschichtlichen Verwirklichung.

 

Habermas zufolge lässt sich die Geltung des Rechts erst durch die Bedingungen der Kommunikationsvorgänge, in denen die besten Argumente Zustimmung finden, für den demokratischen Ursprung der Gesetze im Hinblick auf eine ›deliberative‹ Politik verbürgen, deren postkonventionelle Auffassung der Demokratie diskursiv ist. Demnach verlangt die diskursive Demokratie eher qualitative Argumente als einen rein quantitativen und konventionellen Konsens der Mehrheit und erkennt die kommunikative Macht der Zivilgesellschaft, die den Vorrang sowohl vor der Legislative als auch vor der Judikative und Exekutive hat, als eine der vier unabhängigen Gewalten des demokratischen Rechtsstaats an.

 

Mit Hilfe der Vorgänge demokratischer Meinungs- und politischer Willensbildung sollen besagte Gewalten interaktiv in Wechselwirkung zueinander stehen, damit die kommunikative Macht der Zivilgesellschaft von der alltäglichen Faktizität ausgehend die diskursive Geltung der institutionellen Macht verbürgen kann. Mitsamt der Meinungs- und Willensbildung reift das menschliche Bewusstsein psychologisch und moralisch und entfaltet um seiner kommunikativen Interaktion willen seine politischen Fähigkeiten, sich solidarisch für andere Beteiligte und Betroffene zu engagieren.

 

Den postkonventionellen Normen des Rechts entsprechend, die Ergebnis der intersubjektiven Verständigung der Zivilgesellschaft sind, soll jeder Teilnehmer richtig interagieren. Wer auf diese Weise kommunikativ an der ›deliberativen‹ Politik teilnimmt, leistet seinen Beitrag zur Vermittlung zwischen Rechtsgeltung und faktischer Kommunikationspraxis, deren diskursive Vorgänge sich auch strategisch in sehr umstrittenen Fällen organisieren lassen. Z.B. darf die Zivilgesellschaft zwecks der Handlungskoordinierung bestimmte Strategien und sogar Akte bürgerlichen Ungehorsams als letztes Mittel für die Erreichung eines kommunikativen Ziels verwenden. Dazu bietet Habermas explizit die folgende Erläuterung:

 

«Das letzte Mittel, um oppositionellen Argumenten stärkeres Gehör und publizistisch-politischen Einfluß zu verschaffen, sind Akte des bürgerlichen Ungehorsams, die unter hohem Explikationszwang stehen. Diese Akte gewaltfreier symbolischer Regelverletzung verstehen sich als Ausdruck des Protestes gegen bindende Entscheidungen, die nach Auffassung der Akteure trotz ihres legalen Zustandekommens im Lichte geltender Verfassungsgrundsätze illegitim sind. Sie richten sich gleichzeitig an zwei Adressaten. Einerseits appellieren sie an Amtsinhaber und Mandatsträger[…]. Andererseits appellieren sie »an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit der Gesellschaft«, […] also an das kritische Urteil eines Staatsbürgerpublikums, das mit ungewöhnlichen Mitteln mobilisiert werden soll».[4]

 

Aus dieser Perspektive ist der empirische Aspekt der gesellschaftlichen Vermittlung zwischen Rechtsgeltung und faktischer Kommunikationspraxis, in deren Vorgängen die kommunikative Interaktion des menschlichen Bewusstseins im Hinblick auf die demokratische Meinungs- und Willensbildung eine zentrale Rolle spielt, mit dem strategischen Handeln vereinbar. Im Rahmen der Diskurstheorie des Rechts lässt sich die Theorie mittels wirksamer Strategien zur Handlungskoordinierung mit der Praxis in Einklang bringen, denn im Vergleich zur Ethik verfügt das Recht innerhalb der Institutionen des demokratischen Rechtsstaats über wirksamere Mittel für die Anwendung der Theorie auf die soziale Alltagspraxis. Kann diese soziale Kommunikationspraxis noch eine Verbindung zur Wahrheitsobjektivität erhalten? Hat die Geltung mit der Rechtfertigung etwas zu tun? Der folgende Abschnitt antwortet auf solche Fragen.

 

 

 

 

[1] HABERMAS, Jürgen, Theorie und Praxis…, S. 59.

 

[2] Ders., Faktizität…, S. 59.

 

[3] Vgl. ebd., S. 15 ff. Bezüglich des Rechts, dessen Vermittlung zwischen Geltung und Faktizität strategisch sein kann, schreibt Th. Biebricher folgendes: «In den Überlegungen zu den Modalitäten eines legitimen strategischen Handelns, das für Habermas akzeptabel sein könnte, wurde vor allem das Konzept eines rechtlich eingerahmten strategischen Settings hervorgehoben. Eben diese Vorstellung taucht nun auch in Faktizität und Geltung auf. Die Analyse des Rechts fungiert auch hier als Katalysator für Weiterentwicklungen und Explikationen». BIEBRICHER, Thomas, Selbstkritik…, S. 352.

 

[4] HABERMAS, Jürgen, Faktizität…, S. 462-463.

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